AGB
1. Geltungsbereich und Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Mentron KLG, Alpsteinstrasse 35, 9240 Uzwil (nachfolgend „Mentron“), gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen von Mentron mit ihren Kunden. Mentron bietet ihren Kunden Leistungen im Bereich Online-Software (maschinelles Lernen und Optimierungen). Sie besitzt und betreibt dafür die Website www.mentron.ch sowie mehrere Subdomains. Als Kunde wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, welche mit Mentron geschäftliche Beziehungen pflegt. Diese AGB gelten ausschliesslich. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen bedürfen zu ihrer Geltung der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Mentron. Der Kunde bestätigt bei der Inanspruchnahme von Leistungen von Mentron und bei der Nutzung von www.mentron.ch bzw. bei Vertragsschluss, diese AGB umfassend anzuerkennen. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB bei Personenbezeichnungen und besonderen Hauptwörtern die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
2. Informationen von Mentron
Prospekt- und Werbematerial von Mentron sowie die Website www.mentron.ch und Posts auf Social-Media-Kanälen beinhalten Informationen über Leistungen. Preis- und Angebotsänderungen sowie technische Änderungen bleiben vorbehalten. Alle Angaben (Leistungsbeschreibungen, Abbildungen, Filme, Masse, Gewichte, technische Spezifikationen und sonstige Angaben sowie Preise) sind unverbindlich und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften oder Garantien dar, ausser es ist explizit anders vermerkt. Mentron bemüht sich, sämtliche Angaben und Informationen korrekt, vollständig, aktuell und übersichtlich bereitzustellen, jedoch kann Mentron weder ausdrücklich noch stillschweigend dafür Gewähr leisten. Alle Angaben sind ohne Gewähr und können sich vor Vertragsschluss jederzeit und ohne Ankündigung ändern.
3. Preise
Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise netto in Schweizer Franken (CHF), exklusive Mehrwertsteuer (MWST). Den angegebenen Preisen wird die jeweils bestehende gesetzliche Mehrwertsteuer zugeschlagen.
4. Vertragsabschluss
Die Angebote und Offerten von Mentron stellen eine Aufforderung an den Kunden dar, Leistungen in Anspruch zu nehmen. Die Angebote und Offerten sind für Mentron nicht bindend. Vor Vertragsschluss von Mentron bekannt gegebene Angebote, Termine und Fristen sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertragsabschluss kommt mit der schriftlichen Bestellbestätigung durch Mentron zustande. Mentron hat das Recht, die bestellte Leistung oder Teile davon jederzeit einzustellen respektive zu beenden und ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Bis zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachte Leistungen sind durch den Kunden zu vergüten. Mentron ist im Falle einer teilweisen oder ganzen Vertragsauflösung zu keiner Ersatzlieferung respektive Ersatzleistung und auch nicht zu Schadenersatz verpflichtet.
5. Zahlungsmodalitäten
Dem Kunden stehen die im Bestellvorgang angegebenen Zahlungsmittel zur Verfügung. Mit der Wahl eines Online-Zahlungsmittels ermächtigt der Kunde Mentron, die Zahlung auf dem entsprechenden Weg einzuziehen. Bei Zahlung mit Rechnung ist der Kunde verpflichtet, die von Mentron in Rechnung gestellten Beträge innert der auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Frist, spätestens jedoch innert 30 Tagen ab Rechnungsstellung zu bezahlen. Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, gerät der Kunde automatisch in Verzug und schuldet Verzugszinsen in der Höhe der gesetzlichen 5 % sowie weiteren Verzugsschaden (Inkassokosten etc.). Für jede schriftliche Mahnung (per E-Mail oder Post) fällt zulasten des Kunden eine Mahngebühr von CHF 30.— an. Mentron behält sich vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen Vorauskasse zu verlangen. Bei Nichtbezahlung innert Frist ist Mentron berechtigt, jede weitere Leistung zu verweigern und/oder vom Vertrag zurückzutreten. Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen Mentron ist nicht zulässig.
6. Pflichten von Mentron
Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung erfüllt Mentron ihre Verpflichtungen durch Erbringung der vereinbarten Leistung. Mentron führt regelmässige Datensicherungen resp. Backups aus. Mentron gewährt dem Kunden jederzeit Zugang zu dessen hochgeladenen Daten und Ergebnissen. Mentron stellt dem Kunden Support zur Verfügung (zu Geschäftszeiten).
7. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Vorkehrungen, welche zur Erbringung der Leistung durch Mentron erforderlich sind, umgehend und auf eigene Kosten vorzunehmen. Insbesondere hat er seine Daten eigenhändig hochzuladen und die entsprechende Konfiguration vorzunehmen.
8. Abonnements
Abonnements mit fester Laufzeit verlängern sich automatisch um die gleiche Laufzeit, wenn sie nicht von einer Partei vor Ablauf schriftlich gekündigt werden.
9. Gewährleistung
Mentron verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen. Massgeblich ist die im Vertrag oder in der Leistungsbeschreibung festgelegte Leistung. Der Kunde ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen nach der Entdeckung, schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Bei berechtigter und fristgerechter Mängelanzeige hat Mentron das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde eine angemessene Minderung der Vergütung verlangen oder, bei erheblichen Mängeln, vom Vertrag zurücktreten. Für Schäden, die durch unsachgemässe Nutzung oder eigenmächtige Änderungen durch den Kunden entstehen, wird keine Gewähr übernommen. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern nicht gesetzlich zwingend eine längere Frist vorgeschrieben ist.
10. Haftung
Die Nutzung der Angebote von Mentron erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr des Kunden. Entsprechend schliesst Mentron jede Haftung, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, sowie Schadenersatzansprüche gegen Mentron und allfällige Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen, aus. Mentron haftet insbesondere nicht für Ausfälle von Leistungen von Cloud-Providern, sowie nicht für indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden des Kunden oder von Dritten. Vorbehalten bleibt eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung, beispielsweise für grobe Fahrlässigkeit oder rechtswidrige Absicht.
11. Immaterialgüterrechte
Sämtliche Urheber- sowie sonstigen Schutzrechte an den von Mentron erbrachten Leistungen stehen zeitlich, sachlich und örtlich uneingeschränkt ausschliesslich Mentron zu. Diese Leistungen stellen das geistige Eigentum von Mentron dar und umfassen insbesondere alle von Mentron erstellten Texte, Fotografien, Grafiken sowie sonstige Werke. Eine Weiterverwendung bedarf in jedem Fall der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung von Mentron. Mentron behält sich vor, für entsprechende Nutzungsbewilligungen zusätzliche Kosten zu verrechnen. Weder diese AGB noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung von Immaterialgüterrechten zum Inhalt, es sei denn, dies wird explizit erwähnt. Verwendet der Kunde im Zusammenhang mit von Mentron Inhalte, Texte oder bildliches Material, an welchem Dritte ein Schutzrecht haben, hat der Kunde sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden, andernfalls er Mentron vollumfänglich schadlos zu stellen hat.
12. Änderungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von Mentron jederzeit geändert werden. Der Kunde wird vorab per E-Mail oder Post über die Änderung informiert. Die neue Version tritt in Kraft, wenn der Kunde nicht innert 14 Kalendertagen widerspricht.
13. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche Informationen, welche im Zusammenhang mit den Leistungen von Mentron unterbreitet oder angeeignet wurden (nachfolgend "vertrauliche Informationen") streng vertraulich zu behandeln. Vertrauliche Informationen umfassen insbesondere, aber nicht abschliessend, technische, kommerzielle, finanzielle, rechtliche, betriebliche und sonstige Informationen sowie Geschäftsgeheimnisse, unabhängig davon, ob diese mündlich, schriftlich, elektronisch, in verkörperter oder sonstiger Form offengelegt werden. Die empfangende Partei darf vertrauliche Informationen ausschliesslich für den Zweck der Zusammenarbeit zwischen den Parteien verwenden. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der offenlegenden Partei zulässig. Die empfangende Partei verpflichtet sich, alle angemessenen Massnahmen zu treffen, um die Vertraulichkeit der Informationen zu wahren. Von der Vertraulichkeitsverpflichtung ausgenommen sind Informationen, die der empfangenden Partei bereits rechtmässig bekannt waren, die ohne Verstoss gegen diese Vereinbarung allgemein bekannt werden, die von einem berechtigten Dritten rechtmässig erhalten werden und die aufgrund gesetzlicher Vorschriften, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen, wobei die empfangende Partei die offenlegende Partei, soweit rechtlich zulässig, unverzüglich über eine solche Offenlegungspflicht informiert. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt während der Dauer des Vertrages zwischen den Parteien sowie für einen Zeitraum von drei Jahren nach deren Beendigung. Bei Beendigung des Vertrages zwischen den Parteien hat die empfangende Partei auf Verlangen der offenlegenden Partei sämtliche vertraulichen Informationen und Kopien davon unverzüglich zurückzugeben oder nachweislich zu vernichten, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
14. Höhere Gewalt
Wird die fristgerechte Erfüllung durch Mentron infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Pandemien, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden verunmöglicht, so ist Mentron während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 Tage, kann Mentron vom Vertrag zurücktreten. Mentron hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt für noch nicht geleistete Leistungen vollumfänglich zurückzuerstatten. Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge höherer Gewalt, sind ausgeschlossen.
15. Datenschutz
Der Schutz der Personendaten ihrer Kunden ist Mentron wichtig. Mentron nimmt das Thema Datenschutz ernst und achtet auf entsprechende Sicherheit. Mentron verarbeitet und pflegt Personendaten im Einklang mit den Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG), der Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG) und, soweit anwendbar, anderen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO). Der Kunde nimmt zur Kenntnis und ist damit einverstanden, dass Mentron seine Personendaten zum Zwecke der Erbringung ihrer Leistungen bearbeitet und auch an Dritte weitergibt. Der Kunde kann dieser Zustimmung jederzeit schriftlich (per E-Mail genügt) widersprechen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass Mentron seine Daten zur Durchführung von Werbemassnahmen (Online oder Print) gebraucht, insbesondere um ihm Informationen über Angebote zukommen zu lassen. Der Kunde hat die Möglichkeit, diesen Werbezwecken jederzeit zu widersprechen, durch Mitteilung an Mentron. Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung von Mentron, einsehbar auf www.mentron.ch, verwiesen.
16. Weitere Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig und/oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit und/oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Die ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommen. Das Gleiche gilt bei eventuellen Lücken der Regelung. Im Falle von Streitigkeiten kommt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Normen zur Anwendung. Der Gerichtsstand ist der Will SG, soweit das Gesetz keine zwingenden Gerichtsstände vorsieht. Diese AGB werden in verschiedene Sprachen übersetzt. Juristisch verbindlich ist einzig die deutsche Fassung.
Letzte Aktualisierung: Uzwil, 20. November 2025

